Die Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht umfasst zunächst die Erklärungsberatung. Gleich dem Tätigkeitsbereich des Steuerberaters begleitet der Steueranwalt steuerliche Fragestellungen der Steuererklärung. Aufbereitung, Erstellung und Prüfung von Steuerbescheiden. Die Erklärungsberatung umfasst die Begleitung des Mandanten bei der Erstellung der Steuererklärungen. Bei der Betreuung von Unternehmen sind oftmals interdisziplinäre Kenntnisse erforderlich (Arbeitsrecht, Aussenhandelsrecht, Außensteuerrecht, Zölle, Verbrauchssteuern etc.). Die Tätigkeit von Steueranwälten umfasst regelmäßig die Vertretung des Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Dies gilt für sämtliche Verfahren:
- Prüfungsverfahren (Betriebsprüfung)
- Prüfungsverfahren Sozialversicherung
- Festsetzung
- Rechtsbehelfsverfahren
- ADV Verfahren
- Klageverfahren I. Instanz Finanzgerichtsbarkeit
- NZB Bundesfinanzhof (Nichtzulassungsbeschwerde)
- Revision Bundesfinanzhof
Unsere Spezialisierung im Steuerrecht.